Donnerstag, Mai 8, 2025
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Merziger Altstadtplatz: Rüttelplatte „HOMAG“ gestohlen

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Merzig (ots) – Von einer Baustelle auf dem Merziger Altstadtplatz wurde in der 
Zeit von Mittwoch, 04.12.2019, 18:00 – Donnerstag, 05.12.2019, 08:10 Uhr, eine 
ca. 125kg schwere Rüttelplatte der Marke „HOMAK“ entwendet. Der o. die Täter 
brachen zunächst die Baustellenumzäunung auf und schleiften das schwere 
Arbeitsgerät in Richtung Fischerstraße, wobei auch eine Treppenstufe eines 
Wohnanwesens beschädigt wurde. Im Anschluss wurde die Maschine wohl in ein 
Fahrzeug geladen und abtransportiert. Personen, die Hinweise zu dem Diebstahl 
machen können oder verdächtige Personen/Fahrzeuge im Bereich des 
Altstadtplatzes/Fischerstraße gesehen haben, werden gebeten, sich mit der 
Polizeiinspektion Merzig, Telefon 06861/7040 in Verbindung zu setzen.

Kinder schmücken Christbaum im Rohrbacher Bürgerhaus

Ein Beitrag von Reinhard Gehring

Am Donnerstag, den 05.12.2019, kamen Kinder des Kindergartens – KiTa – „Detzelstraße“ – in Rohrbach, zum jährlichen schmücken des Christbaums ins Rohrbacher Bürgerhaus. 

Die Erzieherinnen Sarah Lembert, Janine Hauck und Anna-Lena Martin sowie 2 bis 3-jährige Kindergartenkinder nahmen im Vorraum der Ortsverwaltungsstelle die Ausschmückung des Christbaumes vor.

Der Christbaum wurde in diesem Jahr vom Rohrbacher Weihnachtsmarktausschuss bzw. Ortsrat gespendet. Ortsvorsteher Roland Weber hatte den Baum besorgt und fest installiert. Die Lichterkette und eine Leiter hatte er bereitgelegt. 

Die Kinder, Tom, Mattis, Moritz, Mats, Isabella, Silas und Adrian waren unter Anleitung der Erzieherinnen begeistert bei der Arbeit und halfen den selbstgebastelten bzw. angefertigten Christbaumschmuck und Geschenkpäckchen am Tannenbaum aufzuhängen.

Ortsvorsteher Roland Weber schaute während des Christbaumschmückens bei den Kindern vorbei. Er beteiligte sich beim Anbringen der Lichterkette und spendierte der Gruppe, bevor er sich verabschiedete noch Äpfel.

Nach dem Schmücken gab es noch Getränke, Süßigkeiten und Plätzchen für die Kinder. Die Verköstigung übernahm Reinhard Gehring von der Ortsverwaltungsstelle.

Jedes Kind sowie die Erzieherinnen erhielten als Dankeschön für ihre Mühen, wie schon seit Jahren, von der Rohrbacher Bäckerei Christoph Schweitzer einen „Weckmann“ aus den Händen von Reinhard Gehring überreicht.

Zum Abschluss sangen die Kinder noch das Nikolauslied.

Die Erzieherinnen des städt. Kindergarten „Detzelstraße“ bedankten sich im Namen des gesamten Kindergartenpersonals und natürlich der Kinder für die Einladung ins Bürgerhaus und den für die Kinder tollen Nachmittag.

Anschließend traten alle wieder zu Fuß den Heimweg zum Kindergarten in der Detzelstraße an.

Theaterschauspiel „Heilig Abend“ wird am 18. Dezember in Homburg gezeigt

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Die Aufführung spielt mit den Erwartungen und Ängsten der Zuschauer

Im Rahmen der Theatergastspiele im Homburger Kulturzentrum Saalbau zeigt die Konzertdirektion Landgraf am Mittwoch, 18. Dezember 2019, um 19 Uhr, das Schauspiel „Heilig Abend“ von Daniel Kehlmann. Im Anschluss daran findet noch eine etwa halbstündige Diskussionsrunde mit dem Schauspielerpaar statt. Interessierte sind eingeladen über die Terrorgeschehnisse der heutigen Zeit zu diskutieren.

Zum Inhalt:

Es ist der 24. Dezember, halb elf Uhr abends. Ein Wettlauf gegen die Zeit beginnt: Nur genau 90 Minuten hat er Zeit, der Verhörspezialist Thomas, um von einer Frau namens Judith zu erfahren, ob sie tatsächlich, wie er vermutet, um Mitternacht einen – gemeinsam mit ihrem Ex-Mann Peter geplanten – terroristischen Anschlag verüben will. Sie wurde auf dem Weg zu ihren Eltern aus einem Taxi geholt und zur Polizeistation gebracht. Thomas weiß offensichtlich nicht nur theoretisch alles über sie, ihre Arbeit und ihre gescheiterte Ehe, sondern auch praktisch, z.B. dass ihr Ex-Mann am Tag davor von 14.30 Uhr nachmittags bis 22:52 Uhr am Abend bei ihr war. Was haben sie da besprochen?

Im Nebenzimmer wird Peter schon fast zwölf Stunden lang befragt. Ermittler Thomas versucht, wie das bei parallel geführten Vernehmungen üblich ist, den einen über die Aussagen des anderen zu überführen.

Aber wo endet List, und wo beginnt unzulässige Täuschung, wenn unbelegte Vorwürfe wie Fakten behandelt werden? Ist das Ganze doch nur eine Übung für eines von Judiths Seminaren, wie die Philosophie-Professorin behauptet?

Thomas setzt alles daran, Judith aus der Reserve zu locken. Doch da hat er mit ihr, die sich mit dem französischen Psychiater, Politiker und Autor Frantz Fanon und seinen Thesen über die Rechte Unterdrückter auseinandergesetzt hat, kein leichtes Spiel. Im Gegenteil: Sie beginnt, ihr Gegenüber mit gezielten Fragen aus dem Konzept zu bringen.

Die Situation spitzt sich zu. Und die Zeit läuft…

Karten für die Theateraufführung gibt es zum Preis von 28 bis 31 Euro in der Tourist-Info, Talstraße 57 a, im Internet unter www.ticket-regional.de/homburg, bei allen Vorverkaufsstellen dieses Anbieters sowie an der Abendkasse. Veranstalter ist die Homburger Kultur GmbH.

Vandalismus an Wegekreuz am Friedhof in Blieskastel Biesingen

Die Polizei informiert:

Blieskastel (ots) – In der Zeit vom 04.12.2019, 22:00 Uhr bis 06:15 Uhr des 
Folgetages, wurde am Friedhof in Blieskastel-Biesingen, in der Straße „Im Dorf“,
ein ca. 2 x 2 m großes Wegekreuz aus Sandstein von einem oder mehreren bislang 
unbekannten Tätern mutwillig umgestoßen. Das Wegekreuz, ca. 300 bis 400 kg 
schwer, zerbrach hierbei und muss vermutlich vollständig erneuert werden. Nach 
einer ersten Einschätzung beträgt der Sachschaden 4500 Euro.

Sachdienliche Hinweise zu dem Tathergang bitte an die Polizeiinspektion Homburg 
(Tel.: 06841 / 1060) oder das Polizeirevier Blieskastel (Tel.: 06842 / 927254).

Freie Sicht für eine sichere Teilnahme im Straßenverkehr

Merzig (ots) – Der Winter und die ersten eisigen Tage haben Einzug gehalten. 
Erste witterungsbedingte Verkehrsunfälle haben sich bereits ereignet. Auch wenn 
es einigen Verkehrsteilnehmer schwerfällt, freie Autoscheiben sind für eine 
sichere Teilnahme im Straßenverkehr ebenso unerlässlich wie die richtige 
Fahrzeugbereifung. Wer mit vereisten Scheiben losfährt, begeht nicht nur eine 
Ordnungswidrigkeit, er gefährdet auch die Gesundheit und das Leben von sich und 
anderen Verkehrsteilnehmern.

Für eine sichere Winterfahrt hier einige Tipps der Polizeiinspektion Merzig:

  – Reinigen Sie vor Fahrtantritt alle beschlagenen Scheiben und 
    entfernen Sie Eiskristalle und Schnee vollständig von den 
    Fahrzeugscheiben. Bedenken Sie, dass beschlagene Scheiben 
    bereits die Sicht verschlechtern und Ihre Reaktionszeit 
    verlängern
  – Achten Sie auf gut funktionierende Scheibenwischer und halten 
    Sie stets die Fahrzeugscheiben sauber. Überprüfen sie regelmäßig
    die Scheibenwaschanlage und füllen Sie rechtzeitig 
    Reinigungsmittel und Frostschutz nach
  – Reinigen Sie die Außenspiegel um die anderen Verkehrsteilnehmer 
    rechtzeitig sehen zu können
  – Überprüfen Sie regelmäßig die Front- und Heckbeleuchtung. 
    Säubern Sie diese, die amtlichen Kennzeichen sowie die 
    Motorhaube und das Autodach von Schnee und Eis
  – Lassen Sie nicht den Motor im Stand laufen um die Scheiben zu 
    enteisen. Dies schadet zum einen der Umwelt, zum anderen stellt 
    dies eine Ordnungswidrigkeit dar
  – Vereiste Scheiben können beispielsweise durch einen überdachten 
    Stellplatz oder durch entsprechendes Abdecken mit einer 
    Schutzfolie verhindert werden
  – Führen Sie in Ihrem Fahrzeug stets eine Schutzfolie, 
    Schneebesen, Eiskratzer und ggf. Enteisungsmittel mit
  – Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Sicht- und 
    Straßenverhältnissen an. Bedenken Sie, dass sich der Bremsweg 
    auf winterglatter Fahrbahn verlängert

Gute Fahrt wünscht Ihnen die Polizeiinspektion Merzig

Vereiste Scheiben führen zu Verkehrsunfall mit Verletztem

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Merzig (ots) – Gestern Morgen, gegen 06:35 Uhr, kam es in Fitten, 
Einmündungsbereich Fitterbach/St.-Bernhard-Straße zu einem Verkehrsunfall wobei 
ein 59-jähriger Mofa-Fahrer verletzt wurde. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde 
festgestellt, dass ein 21-jähriger Pkw-Fahrer die Vorfahrt des von rechts 
kommenden Zweiradfahrers missachtete. Der Zweiradfahrer stürzte, wurde 
glücklicherweise aber nur leicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen 
entstand Sachschaden. Bei der Überprüfung des Pkw stellten die Beamten zudem 
fest, dass sämtliche Scheiben vereist waren. Lediglich im Bereich der 
Frontscheibe sowie der Scheibe der Beifahrertür hatte sich der Fahrer ein 
kleines Sichtfeld geschaffen.

Feldhase in Hemmersdorf mit Hasenpest infiziert

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Monitoring im Saarland soll Erkenntnisse über Verbreitung des Erregers liefern
 
Ein in Hemmersdorf tot aufgefundener Feldhase war mit der Hasenpest infiziert. Die Hasenpest oder Tularämie ist eine hochansteckende Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung.  Sie wird durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren (besonders Feldhasen, Wildkaninchen) oder deren Ausscheidungen übertragen, führt zu grippeähnlichen Symptomen und kann ohne Behandlung zu schwerwiegenden Erkrankungen beim Menschen führen. „Um eine Vorstellung über den Grad der Verbreitung im Saarland zu erhalten, wird unser Landesamt für Verbraucherschutz ein Monitoring durchführen“, kündigte der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, an. 
Ab sofort können tot aufgefundene oder krank erlegte Feldhasen und Wildkaninchen im LAV zur Untersuchung abgegeben werden. 
Jost: „Um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollte der Finder/Einsender in jedem Fall Handschuhe tragen und ein direkter Kontakt mit den Tieren vermieden werden.“Die Hasenpest unterliegt der Meldepflicht nach der Tierseuchenerregerverordnung. Der Erreger ist ein Bakterium: Francisella tularensis. Der Erreger ist hoch infektiös. Er wurde in regelmäßigen Abständen deutschlandweit bei Feldhasen nachgewiesen. Eine Möglichkeit, Tiere oder auch Menschen gegen die Tularämie zu impfen, gibt es nicht. 
In den letzten zehn Jahren gab es bislang einen nachweisbaren Fall: Im Mai 2017 wurde ein infizierter Feldhase  nahe des Linslerhofes tot aufgefunden.Informationen auch auf der Homepage des LAV: https://www.saarland.de/lav.htm

Innenverteidiger Duo verlängert Verträge beim VfR Aalen

Die beiden VfR Innenverteidiger Gino Windmüller und Marcel Appiah haben heute ihre Verträge beim VfR Aalen verlängert. Beide haben einen Kontrakt um zwei weitere Jahre unterschrieben. 

Präsidiumsmitglied Sport Michael Weißkopf: „Es ist sehr erfreulich, dass sich Spieler wie Gino und Marcel zum VfR bekennen. Die beiden Innenverteidiger waren von Anfang an große Stützen in unserem Team. Wir haben die drittwenigsten Gegentore in der Liga bekommen, das ist auch auf die beiden zurückzuführen. Mit ihrer Erfahrung können sie unsere jungen Spieler auf und neben dem Platz führen.“ 

Benefizkonzert mit dem Manuel Krass Quintett: „Weihnachten im Jazz“

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Unter dem Motto „Es ist ein Ros entsprungen…. – Weihnachten im Jazz“ steht ein Benefizkonzert mit dem Manuel Krass Quintett zugunsten der Diakoniestiftung an der Saar am Sonntag, 22. Dezember, um 17 Uhr in der Stiftskirche in Saarbrücken-St. Arnual (St. Arnualer Markt).  

Barbara Barth (Gesang), Alisa Klein (Posaune), David Ascani (Saxophon), Gabriele Basilico (Kontrabass) und Manuel Krass (Piano) präsentieren alte und neue Weihnachtslieder.  Moderation: Diakoniepfarrer Udo Blank. Der Eintrittspreis und der Erlös aus dem Verkauf einer gleichnamigen CD fließt der Stiftung zu.

Im Anschluss an das Konzert lädt die Diakoniestiftung zu  einem Empfang ins Albert-Schweitzer-Gemeindehaus ein. 

Eintritt: 18 Euro (ermäßigt 12 Euro), Kartenvorbestellungen: Telefon 06821/ 956-119, E-Mail: Diakoniestiftung@dwsaar.de. 

Es ist empfehlenswert mit dem ÖPNV anzureisen, da die Parkplätze an der Stiftskirche begrenzt sind.

Die Diakoniestiftung an der Saar ist eine Antwort auf die stetig steigende Not in einer sich verändernden Welt und eine Antwort auf die zurückgehenden Mittel von Staat und Kirche bei der Finanzierung sozialer Aufgaben. Mit dem Stiftungserlös und eingehenden Spenden werden Projekte angestoßen und Einrichtungen unterstützt, die Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen nachhaltig Hilfe geben.

Shishabars: Wirtschaftsministerium sensibilisiert für Verstöße

Kneipen mit Shishabetrieb erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, vor allem bei Jugendlichen. Aufgrund zunehmender Verstöße gegen Vorschriften zum Nichtraucherschutz, zum Jugendschutz, aber immer häufiger auch gegen Gesundheits- und Hygienevorschriften, informiert das Wirtschaftsministerium zurzeit die Gewerbeämter und Ortspolizeibehörden im Saarland über Vorgehen und Maßgaben bei der Kontrolle von Shishabars und Cafés, in denen das Rauchen von Wasserpfeifen angeboten wird.

Shisharauchen in geschlossenen gewerblichen Räumen anzubieten ist nur erlaubt, wenn entweder keinerlei Tabakprodukte verwendet werden, also Ersatzprodukte zum Einsatz kommen, oder aber keine Speisen und Getränke verkauft werden und die Räumlichkeit damit keine Gaststätte ist. Zumeist ist allerdings bei vielen Shishabars beides der Fall. Auch Verstöße gegen das Glücksspielrecht kommen immer wieder vor. Bis zu zwei Geldspielgeräte dürfen zwar in Gaststätten aufgestellt werden. Allerdings erfüllen viele Shishabars nicht die Voraussetzungen einer vollwertigen Gaststätte und dürfen daher gar keine Glücksspielautomaten aufstellen. Massive gesundheitliche Gefährdungen entstehen oft durch Überschreitungen der erlaubten Kohlenstoffmonoxidwerte. Meist sind in Shishabars zudem keine CO-Melder angebracht, was eine ernsthafte Gefährdung der Gäste mit sich bringt. Auch beim Brandschutz lassen sich häufig Mängel feststellen, ebenso bei der Hygiene. Verbreitet sind zudem Steuerstraftaten, z.B. durch die Verwendung von unversteuertem Tabak, oder Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht und gegen das Jugendschutzgesetz. 

Das im Ministerium angesiedelte Referat für Gewerbe- und Spielrecht gibt Empfehlungen zu ordnungs- und gaststättenrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Auf Grundlage des Saarländischen Gaststättengesetzes können Gewerbeämter und Ortspolizeibehörden gaststättenrechtliche Anordnungen erlassen, durch die Missstände im Einzelfall angegangen werden. 

Darüber hinaus besteht für die Kommunen die Möglichkeit, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die dann für sämtliche Shishabetriebe gilt, auch für solche, die neu hinzukommen. Darin sollen konkrete Anordnungen zum Brandschutz und zum Schutz vor Kohlenmonoxidvergiftungen mit entsprechender Erläuterung getroffen werden. Nicht zuletzt soll darin die Rechtslage zum Verbot der Verwendung von Tabakprodukten in geschlossenen Räumen festgehalten werden.

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