Mittwoch, Mai 7, 2025
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Grüne: SaarVV-Kunden brauchen endlich Rechte

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Tressel: SaarVV hinkt Entwicklung weit hinterher – Fahrgäste nicht im Regen stehen lassen

Anlässlich der Ausweitung der Mobilitätsgarantie des benachbarten Verkehrsverbundes Rhein-Neckar auf Schüler, Auszubildende und Studierende zum 1. August fordern die Saar-Grünen ebenfalls verbindliche Rechte für Fahrgäste des SaarVV. Grünen-Landeschef Tressel betont, immer noch lasse man SaarVV-Kunden bei Verspätungen und Ausfällen weitestgehend rechtlos im Regen stehen. Der Grünen-Politiker fordert eine Mobilitätsgarantie, wie sie in anderen Verkehrsverbünden bereits selbstverständlich ist.

„Während der benachbarte Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) seine Mobilitätsgarantie nun sogar auf Schüler, Auszubildende und Studierende ausweitet, bleiben SaarVV-Kunden bei Verspätungen und Ausfällen weiter im Regen stehen. Verspäten sich in der Pfalz Bus und Bahn um mehr als 30 Minuten und gibt es keine alternative Fahrtmöglichkeit, werden bis zu 50 Euro Taxi-Kosten an Zeitkarteninhaber erstattet“, sagt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.

Verspätungen und Ausfälle von Busse und Bahnen seien auch im Saarland keine Seltenheit. Tressel: „Immer wieder verpassen Fahrgäste wichtige Termine oder kommen im Extremfall abends gar nicht mehr nach Hause. Gesetzliche Fahrgastrechte gibt es bislang lediglich im Eisenbahnverkehr, Fahrgäste von Bussen und der Saarbahn zwischen Brebach und Walpershofen sind immer noch rechtlos. Ansätze einzelner Verkehrsunternehmen, wie die neue Servicegarantie der Saarbahn GmbH, sind zwar ein Anfang, stehen aber bisher einzig alleine Abo-Kunden mit persönlicher Jahreskarte offen. Schüler, Auszubildende oder Studierende sowie andere Ticket-Inhaber bleiben außen vor.“

Der Grünen-Politiker fordert eine Mobilitätsgarantie für den gesamten SaarVV. Tressel: „Wer mehr Fahrgäste für Busse und Bahnen gewinnen will, muss Verlässlichkeit bieten. Wir brauchen eine möglichst umfassende Mobilitätsgarantie für den SaarVV, um einerseits die fehlenden gesetzlichen Fahrgastrechte im Bus- und Straßenbahnverkehr zu kompensieren und andererseits zugleich die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr im Fahrgastinteresse auszuweiten. Was im benachbarten VRN oder in Nordrhein-Westfalen mittlerweile selbstverständlich ist, muss doch auch im Saarland möglich sein.“

Spinne „verursacht“ Verkehrsunfall

Saarbrücken. Am Donnerstag, 8. August 2019, gegen 11:45 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall in Saarbrücken-Schafbrücke. Die 36-jährige Fahrerin war gemeinsam mit einer 43-Jährigen und einem 4-jährigen Kind die Scheidter Straße in Richtung Kolbenholz entlanggefahren. 

Als unerwartet eine Spinne hinter der Windschutzscheibe auftauchte, kam es zum Unfall. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand lenkte die Fahrerin auf der geraden Strecke – von dem Achtbeiner stark irritiert – unbeabsichtigt nach rechts. Neben der Fahrbahn kollidierte der Pkw mit einem Baum, wodurch der Wagen so stark beschädigt wurde, dass er durch einen Abschleppdient von der Unfallstelle entfernt werden musste.

Alle drei Insassen wurden leicht verletzt und in Saarbrücker Krankenhäuser verbracht. Die Spinne wurde nicht mehr gesehen. 

Ministerpräsident Hans für Abschaffung der Moselschifffahrtsabgaben

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Ministerpräsident Tobias Hans setzt sich für die Abschaffung der Schifffahrtsabgaben auf der Mosel ein. In drei gemeinsamen Schreiben mit seiner rheinland-pfälzischen Amtskollegin Malu Dreyer an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, Bundesaußenminister Heiko Maas und die französische Verkehrsministerin Elisabeth Borne fordern beide Ministerpräsidenten, die Ungleichbehandlung der Mosel gegenüber anderen deutschen Wasserstraßen zu beenden.

Hintergrund ist folgender: Während zu  Jahresbeginn auf fast allen deutschen Wasserstraßen die Schifffahrtsabgaben für die Logistikwirtschaft und die Fahrgastschifffahrt aufgehoben wurden, gilt dies bisher nicht für die Mosel. Hier schreibt der internationale Moselvertrag von 1956 weiterhin die Erhebung von Gebühren für die Logistikwirtschaft und die verladende Wirtschaft verbindlich vor. Dieser Vertrag müsste geändert werden, um die Schifffahrtsabgaben für die Mosel abzuschaffen. Deren Volumen lag 2017 bei rund sieben Millionen Euro. 

„Es sollte in unserem gemeinsamen Interesse liegen, die Hürden für die Nutzung der umweltfreundlichen Wasserstraße schnellstmöglich abzubauen und der aktuell bestehenden Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken“, so die beiden Ministerpräsidenten.

Die deutsch-französisch-luxemburgische Grenzregion sei wirtschaftlich eng verflochten und durch eine jahrzehntelange breit gefächerte grenzüberschreitende Zusammenarbeit geprägt. Deshalb sei es dringend notwendig, rasch Lösungen zur Abschaffung der Schifffahrtsgebühren zu entwickeln. Hans und Dreyer schlagen vor, dieses Thema auf der nächsten Sitzung des Deutsch-Französischen Ministerrates zu erörtern.

Freigabe der Homburger Fußgängerzone für den Radverkehr

Ein Teil der Eisenbahnstraße ist bald gegenläufig befahrbar

Am kommenden Donnerstag, 15. August 2019, ein verkaufsoffener Feiertag in Homburg, werden Teile der Fußgängerzone in einem symbolischen Festakt um 14 Uhr für den Radverkehr freigegeben. Bürgermeister Michael Forster wird die offizielle Freigabe vornehmen. Mitwirkende am Aktionstag sind Vertreter des ADFC mit Infostand, die Radlerfreunde Homburg mit interaktivem Angebot (z.B. einem Fahrradcheck), die Vollzugspolizei sowie Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde. Die Informationsstände befinden sich in Höhe des Gebäudes ehemalig Passage Schreiner.

Die Straßenverkehrsstelle der Ortspolizeibehörde der Stadt Homburg hat in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises sowie der Vollzugspolizei beschlossen, den Teil der Eisenbahnstraße zwischen der Sieberstraße bis hin zur Talstraße für den Fahrradverkehr freizugeben. Diese Öffnung erfolgt durch eine zusätzliche Beschilderung, die die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf die entsprechenden Möglichkeiten hinweist. Mit dem Aufstellen der Beschilderung hat der Baubetriebshof in diesen Tagen begonnen.

Die Fußgängerzone behält in erster Linie ihre Funktion als Bereich für Fußgängerinnen und Fußgänger. Die Freigabe für den Radverkehr stellt insofern eine Ausnahmeregelung dar. 

Auf die Passanten müssen Radfahrende jederzeit Rücksicht nehmen, diese dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Für den Radverkehr bedeutet dies, vorausschauend und langsam zu fahren und die Geschwindigkeit den Fußgängerinnen und Fußgängern anzupassen. Bei Engstellen sind Radfahrende verpflichtet, ihr Fahrrad zu schieben.

Die Straßenverkehrsstelle wird die Öffnung der Fußgängerbereiche überwachen, auch auf Grundlage von Berichten der Vollzugspolizei, die Ergebnisse auswerten und gegebenenfalls Anpassungen bzw. weitere Maßnahmen vornehmen.

Durch die Freigabe wird eine Netzlücke im Bereich des Radverkehrs geschlossen. Die zusätzlichen Wege sind ein kleiner Baustein in der städtischen Radverkehrsförderung der Stadt Homburg. Weitere Maßnahmen sollen noch folgen.

Videoüberwachung in Saarbrücker City:

Innenminister Bouillon bei ersten Installationsarbeiten vor Ort

Gemeinsam mit den Projektpartnern hat sich Innenminister Klaus Bouillon einen ersten Eindruck über die gerade begonnenen Arbeiten für die bevorstehende Videoüberwachung in Saarbrücken gemacht. Ein im Saarland ansässiger Errichter hat den Zuschlag für das Projekt erhalten und wird dieses in den nächsten Monaten am Hauptbahnhof und der Johanniskirche realisieren.

Innenminister Klaus Bouillon: „Es geht um die Sicherheit von vielen tausend Menschen, die täglich an diesen beiden Orten unterwegs sind. Ich bin überzeugt, dass sich die Installation der Kameras in kürzester Zeit bewährt und wir somit ein Mehr anSicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleisten können.“ 

Allein der Saarbrücker Hauptbahnhof wird täglich von 30.000 Passantinnen und Passanten und die Europagalerie von bis zu 76.000 Besucherinnen und Besuchern frequentiert.

Die ausgewählten Überwachungsbereiche: 

Die Rechtsgrundlage zur Durchführung der Videoüberwachung (§ 27 Saarländisches Polizeigesetz) fordert einen sogenannten „gefährlichen“ Ort, der insbesondere mit einer erkennbaren Konzentration von Fällen der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität belegt werden muss. Diese konzentrierte Kriminalitätsbelastung findet sich im Bereich um den Hauptbahnhof Saarbrücken und um die Johanneskirche. 

Beide Örtlichkeiten sind demnach „Kriminalitätsbrennpunkte“.

Die zukünftig durch die Videoaufzeichnung gewonnenen Aufnahmen sollen dabei sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgung dienen. Sie sollen im Rahmen ihres eigentlichen Zwecks der Gefahrenabwehr die zeitnahe Einschätzung einer Situation ermöglichen und dabei helfen, mit dem richtigen Kräfteansatz auf eine polizeiliche Lage reagieren zu können. Außerdem sollen sie zur Verunsicherung der potentiellen Täterinnen und Täter beitragen.

Um die Videoaufnahmen als Beweismittel in Strafverfahren einbringen zu können, wurden bereits im Rahmen der Ausschreibung bestimmte Anforderungen an die Bildqualität definiert.

Die Kameras werden zunächst an folgenden Standorten errichtet: am Hauptbahnhofsgebäude, an der Europagalerie, am City Center an der Kreuzung Kaiserstraße/Dudweilerstraße und am Rathaus der Landeshauptstadt Saarbrücken. Zudem wird es eine weitere Kameraeinheit an einem neu zu errichtenden Mast auf dem Bahnhofsvorplatz geben.

Videobeobachtungszentrale (VBZ):

Die VBZ bezeichnet den Ort, an dem die Videosignale grundsätzlich beobachtet und bewertet werden. Dies geschieht in der Führungs- und Lagezentrale (FLZ). 

Die reine Beobachtung wird durch Kräfte des Polizeilichen Ordnungsdienstes, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eigens als Videobeobachterinnen und -beobachter ausgebildet werden, durchgeführt. Die Entscheidungen über polizeiliche Maßnahmen obliegen nach fachlicher Bewertung der Sachlage jedoch ausschließlich Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten.

Live-Monitoring:

Durch das Landespolizeipräsidium wurden „Belastungszeiten“ erhoben, innerhalb derer eine Beobachtung nach dem Kamera-Monitor-Prinzip in der Videobeobachtungszentrale stattfinden wird. Grundlage für die Beobachtungszeiten ist eine statistische Auswertung der Einsatzzahlen und Straftaten mit den dazugehörenden Ereigniszeiten. Die Beobachtungszeiten sind flexibel, können bei Bedarf – aufgrund von Zeit- oder auch Sofortlagen – angepasst werden.

Ein weiterer Zugriff auf die Kameras wird darüber hinaus der örtlich zuständigen Polizeiinspektion ermöglicht, damit bei konkreten Einsatzlagen unmittelbar auf die Live-Bilder der Örtlichkeiten zurückgegriffen werden kann.

Von den eingesetzten Kameras werden permanent verschlüsselte Bilddaten an die FLZ übertragen, wobei die Speicherung des Bildmaterials über die gesetzlich festgeschriebenen 14 Tage erfolgt. Von dieser Speicherungsfrist kann abgewichen werden, wenn Videosequenzen beispielsweise für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung angefordert werden.

Besonderheiten: 

Zusätzlich zu den Kameras wird die FLZ über die Möglichkeit verfügen mit Hilfe eines sehr leuchtstarken LED-Lichts, die Szenerie im Fokus der Kamera hell zu erleuchten und somit das Geschehen besser sichtbar zu machen. Zudem können akustische Hinweise aus der FLZ durch einen Lautsprecher, der sich ebenfalls unmittelbar neben der Kamera befindet, gegeben werden. 

Diese beiden technischen Besonderheiten werden an den Kameraeinheiten am Hauptbahnhof eingesetzt.

Geplant sind drei Ausbaustufen, wobei für die erste 16 Wochen, für die zweite 12 und die dritte acht Wochen Bauzeit bei ungehindertem Verlauf veranschlagt sind. 

Es wird derzeit von einem Beginn der Videoüberwachung in der KW 46, Mitte November, ausgegangen.

Datenschutz:

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen besondere Anforderungen des Datenschutzes beachtet werden. Die Videosequenzen Betroffener, die von den Kameras aufgezeichnet, genauer gesagt „erhoben“ und „gespeichert“ werden, fallen unter den Begriff personenbezogener Daten, wobei unter anderem auch jeder Prozess des Nutzens, Übermittelns und Löschens – zum Beispiel in der Videobeobachtungszentrale – als Verarbeiten im Sinne des Saarländischen Datenschutzgesetzes zu verstehen ist.

Zum frühestmöglichen Zeitpunkt wurde deswegen das Unabhängige Datenschutzzentrum (UDZ) über das Projektvorhaben unterrichtet und fortan anlassbezogen über Meilensteine informiert. Mehrere gemeinsame Besprechungen wurden hierzu abgehalten und Einzelheiten zur geplanten Umsetzung der Maßnahme, wie zum Beispiel die letztendliche Ausdehnung der Überwachungsbereiche, erforderliche Privatzonenmaskierungen ausschließlich der privaten Lebensführung vorbehaltener Bereiche und die konkrete Ausgestaltung von Transparenzräumen (in welcher Form wird auf die Videoüberwachung hingewiesen), gemeinsam erörtert. Darüber hinaus wurden die technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Datensicherheit abgestimmt.

Zuschlagserteilung:

Nachdem das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) mit Beschluss vom  18. Juli 2019 einen Antrag des zweitplatzierten Bieters abgelehnt hat, konnte nun bereits vor Abschluss des ausstehenden Hauptsacheverfahrens der Zuschlag für die Installation der Videoüberwachungstechnik erteilt werden.

Die Gesamtinvestitionskosten für die beiden Standorte Hauptbahnhof und Johanniskirche sind derzeit mit 860.000 Euro veranschlagt. Hinzu kommen noch laufende jährliche Kosten. Diese sind mit rund 100.000 Euro kalkuliert.

Projektpartner: 

·         Deutsche Bahn

·         ECE (Europagalerie Saarbrücken)

·         Landeshauptstadt Saarbrücken

·         GMS (Gebäudemanagementbetrieb der Landeshauptstadt Saarbrücken)

·         Saarbahn

·         IKS (Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken)

·         Bundespolizei

Weitere beteiligte Stellen:

·         UDZ (Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland)

·         LZD (Landesamt für Zentrale Dienste)

·         IT-DLZ (IT-Dienstleistungszentrum)

·         Rechnungshof des Saarlandes

Innenminister Klaus Bouillon: „Seit meiner Beauftragung des Projektes im Jahr 2016 mussten wir viele Diskussionen führen und einige Widrigkeiten überstehen, doch ich bin überzeugt davon, dass die Videoüberwachung unsere Landeshauptstadt ein Stück sicherer und somit noch lebenswerter macht.“

Die Polizei Homburg informiert

Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz des Amtsgerichts in Homburg

Am Donnerstag den 08.08.2019 ereignete sich zwischen 08:30 und 18:10 Uhr ein Verkehrsunfall auf dem Parkplatz des Amtsgerichts in Homburg. Der bislang unbekannte Unfallverursacher kollidierte hierbei beim Ausparken aus einer Parklücke mit einem daneben stehenden schwarzen Ford Fiesta mit Homburger Kreiskennzeichen. Anschließend entfernte sich der Fahrer unerlaubt von der Unfallörtlichkeit.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion in Homburg (Tel. 06841-1060) in Verbindung zu setzen.

Verkehrsunfall mit Flucht in Niederwürzbach

Im Zeitraum vom 05.08.2019, 20:00 Uhr, bis zum 08.08.2019, 18:30 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall mit Flucht in der Annastraße in 66440 Niederwürzbach. Bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte ein am Straßenrand ordnungsgemäß geparkten Suzuki Swift mit Homburger Kreiskennzeichen. Hierbei das Rücklicht des Suzuki beschädigt. Im weiteren Verlauf entfernte sich der unbekannte Unfallverursacher von der Unfallörtlichkeit ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen.  

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion in Homburg (Tel. 06841-1060) in Verbindung zu setzen.

Homburg: Zwei Parkplätze werden kurzzeitig gesperrt

Es finden Bodenuntersuchungen in der kommenden Woche statt

In der kommenden Woche werden zwei Parkplätze in der Innenstadt aufgrund von Bohrungen im Rahmen von Boden- und Baugrunduntersuchungen gesperrt. Betroffen sind der Parkplatz „Ladestraße“, der sich hinter dem Gothaer-Haus befindet, und die Parkfläche an der Gerberstraße gegenüber der Ausfahrt der Schanzstraße. Die Arbeiten werden voraussichtlich eine Woche andauern und beginnen am Montag, 12. August, und sollen bis Freitag, 16. August 2019, abgeschlossen sein.

ERIC JANSEN SCHLIESST SICH DEM FCA AN

Der FC-Astoria Walldorf hat sich in der Defensive noch einmal verstärkt. Mit Eric Jansen kommt ein hochtalentierter Verteidiger von der U19-Mannschaft des Karlsruher SC. Diese führte der Rechtsfuß mit brasilianischen Wurzeln in der vergangenen U19 Bundesliga Saison zumeist als Kapitän auf den Platz, er kommt in den letzten beiden Spielzeiten auf insgesamt 43 Einsätze (2 Tore), der KSC wurde in den letzten zwei Jahren 5. und 8. der U19 Bundesliga Staffel Süd/Südwest.

Der FC-Astoria Walldorf ist für den 19jährigen die erste richtige Station im Herrenfußball, nichtsdestotrotz hat er bei den „Großen“ auch schon hineinschnuppern dürfen, ein Kurzeinsatz bei den KSC-Profis in Liga 3 und ein Einsatz für die Karlsruher U23-Mannschaft in der Saison 2017/18 in der Oberliga Baden-Württemberg kann er verzeichnen.

Von September 2016 bis September 2018 kommt Jansen außerdem auf insgesamt sieben Einsätze in den U17 bis U19 Nationalmannschaften Deutschlands. In sechs seiner sieben Einsätze war niemand geringeres als Walldorfs ehemaliger Cheftrainer Guido Streichsbier als Nationaltrainer verantwortlich.

„Wir sind sehr froh mit Eric einen jungen, entwicklungsfähigen Spieler dazubekommen zu haben. Mit seiner Schnelligkeit, Kopfballstärke und Mentalität passt er perfekt zu uns“ freut sich Trainer Matthias Born über den Transfercoup. Ähnlich positiv blickt Jansen auf seine neue sportliche Heimat: „Ich habe mich für den FCA entschieden, weil ich nur Gutes gehört habe und ich das Gefühl habe, dass diese Umgebung für mich die richtige ist um weiter an mir zu arbeiten und mich zu entwickeln.“

Jansen hat einen Vertrag bis Juni 2021 beim FC-Astoria unterzeichnet. Wir heißen Eric herzlich Willkommen in der FCA Familie und wünschen Ihm für seine Zeit bei uns alles Gute.

Michael Schüler verstärkt den TSV Steinbach Haiger

Einen Tag vor dem Heimspiel gegen den FC Bayern Alzenau (Freitag, 19 Uhr, SIBRE-Sportzentrum Haarwasen) hat der TSV Steinbach Haiger noch einmal auf dem Transfermarkt zugeschlagen. Vom Drittligisten FC Carl-Zeiss Jena wechselt Innenverteidiger Michael Schüler nach Haiger. Der 22-Jährige hat einen Vertrag bis 30. Juni 2021 unterschrieben.

„Wir haben Michael Schüler, der als junger Spieler von Koblenz den Schritt in die 3. Liga gemacht hat, aufgrund seiner Zweikampfstärke schon länger auf dem Zettel. Nun hat sich die Möglichkeit ergeben und wir freuen uns sehr über den Wechsel, der unsere Planungen in der Innenverteidigung abschließt“, so TSV-Geschäftsführer Matthias Georg.

„Ich freue mich auf die Zeit am Haarwasen. Sportlich ist das der sinnvolle nächste Schritt, um mich weiterzuentwickeln. Mit Koblenz habe ich gegen den TSV schon gespielt, von daher weiß ich, dass Steinbach eine gute Adresse ist“, so Schüler, der in der vergangenen Saison in Jena auf fünf Drittligaeinsätze kam. In der Spielzeit zuvor war der 1,87 Meter große Linksfuß mit 30 absolvierten Partien Stammspieler beim TuS Koblenz in der Regionalliga Südwest. Ausgebildet wurde der 22-Jährige nach seiner Zeit bei seinem Heimatverein TuS Ahbach in den Nachwuchsteams von Bayer Leverkusen und des 1. FC Köln. Aufgewachsen ist Schüler in Leudersdorf in der Eifel, wo seine Familie heute noch lebt.

Unfall mit schwerverletztem Leichtkraftradfahrer in Überherrn

Am 08.08.2019 kam es gegen 16:48 Uhr in 66802 Überherrn zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Leichtkraftrad und einem Pkw.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei befuhr der 76-jährige Fahrzeugführer des Pkw die B269N in Fahrtrichtung Creutzwald und verließ diese in Richtung Überherrn. Beim Abbiegevorgang nach links in Richtung Überherrn übersah er das von links kommende Leichtkraftrad. In der Folge kollidierten die beiden Fahrzeuge miteinander, wobei der 54-jährige Führer des Leichtkraftrades von seinem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt wurde.

Der Fahrzeugführer wurde in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert und ist derzeit außer Lebensgefahr.

Die L 168 musste für den Zeitraum der Unfallaufnahme zeitweise voll gesperrt werden und es gab teils erhebliche Verkehrsbehinderungen im Bereich der B269N.

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